Liebe Trainierende und Eltern,
ab dem 7. Juni finden alle Kurse wieder präsent statt.
Voraussetzung ist ein aktueller Test und das Tragen einer Maske.
Und bitte die eigene Matte nicht vergessen!
Die Sommerferien beginnen ab dem 3. Juli, über unser Ferienprogramm informieren wir Euch rechtzeitig.
NEUERUNGEN CORONA-VERORDNUNG (Stand 17.Mai 2021)
-> Bitte überprüft selbstständig jeden Tag die Inzidenzzahlen des Rhein-Sieg-Kreises!
Hier findet ihr die aktuelle Coronaschutzverordnung:
Coronaschutzverordnung in der ab dem 15. Mai 2021 gültigen Fassung (Änderungen markiert)* [PDF, 225 kB]
*„(1a) Ausgenommen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1 ist der ärztlich verordnete sowie unter ärztlicher Betreuung und Überwachung durchgeführte Rehabilitationssport nach § 64 Absatz 1 Nummer 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. [Das Verbot nach Absatz 1 Satz 1 besagt, dass der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig ist.]“
Diese Formulierung lässt keine andere Auslegung zu, als dass der ärztlich verordnete Rehabilitationssport in Gruppen sowohl in geschlossenen Einrichtungen als auch im Freien wieder vollumfänglich zulässig ist. Selbstverständlich sind strenge Schutzkonzepte weiterhin penibel umzusetzen.
Die Regelungen der Verordnung gelten ab Samstag, 15.05.2021.